RAUCHMELDERPFLICHT
in Deutschland
Etwa 500 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, 6.000 werden schwer und 60.000 leicht verletzt. Die Sachschäden gehen in die Milliarden.
Entscheidend ist deshalb, die Rauchentwicklung frühzeitig zu entdecken, um ausreichend Zeit für eine Flucht zu gewinnen. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in einer Wohnung. Er kann erheblich die Überlebenschance erhöhen, denn Rauchmelder geben Alarm, bevor es zu spät ist.
Im Jahr 2003 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten mit Wohnnutzung ein. Es folgten weitere Bundesländer.
Eine Vielzahl der Bundesländer hat inzwischen eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern verabschiedet.
Details zu der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen:
NORDRHEIN-WESTFALEN
Einbaupflicht
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in Wohnungen, die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt sind
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für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2016
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in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
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für den Einbau: Eigentümer
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für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
§ 49 Abs. 7
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.
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